Wobei wir Sie unterstützen

Unsere Fachbereiche

Sicher kaufen, sicher verkaufen

Immobilien

Im Bereich Immobilienrecht bildet die Gestaltung und Abwicklung von Kaufverträgen einen Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit. Wir betreuen sowohl private als auch gewerbliche Mandanten – vom Erwerb eines unbebauten Grundstücks über Ein- und Mehrfamilienhäuser bis hin zu Anlageimmobilien und komplexen Portfoliotransaktionen.

Unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie erwerben, Ihren Familienwohnsitz veräußern oder gewerblich investieren, begleiten wir Sie unparteiisch und rechtssicher durch den gesamten Prozess. Dies umfasst die Erstellung eines ausgewogenen Vertragsentwurfs, die notarielle Beurkundung sowie die vollständige Abwicklung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Dabei koordinieren wir alle erforderlichen Schritte mit Banken, Grundbuchämtern, Finanzbehörden und weiteren Beteiligten und stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen persönlich zur Seite.

Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Aufteilung von Immobilien in Wohnungs- oder Teileigentum, bei Bauträgerverträgen sowie im Bereich des Erbbaurechts. Gerade bei Bauträgerverträgen, bei denen Grundstück und noch zu errichtendes Gebäude gemeinsam erworben werden, achten wir auf eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und die Absicherung aller Beteiligten.

Da der Kauf oder Verkauf einer Immobilie regelmäßig mit erheblichen wirtschaftlichen Werten verbunden ist, kommt der rechtssicheren Gestaltung besondere Bedeutung zu. Als Notar sorgen wir dafür, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer umfassend informiert sind, Risiken vermieden werden und insbesondere die gegenseitige Absicherung von Kaufpreiszahlung und Eigentumsübertragung gewährleistet ist. Zudem überwachen wir den Vollzug aller vertraglich vereinbarten Schritte bis zum erfolgreichen Abschluss des Erwerbsvorgangs.

Von der Gründung bis zur Nachfolge

Unternehmen

Im unternehmerischen Bereich ist eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend für nachhaltigen Erfolg. Wir unterstützen Sie bei allen wesentlichen rechtlichen Fragestellungen – von der Gründung über die laufende Unternehmensführung bis hin zur Nachfolgeplanung.

Ein zentraler Aspekt ist die Wahl der passenden Rechtsform. Dabei berücksichtigen wir insbesondere haftungsrechtliche, gesellschaftsrechtliche sowie steuerliche Gesichtspunkte und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Struktur. Ebenso stehen wir Ihnen bei der Wahl und Prüfung Ihrer Firma (Unternehmensname) zur Seite und sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Wir übernehmen die notarielle Begleitung sämtlicher Handelsregisteranmeldungen, etwa bei Gründungen, Änderungen in der Geschäftsführung, Anpassungen des Gesellschaftsvertrags oder strukturellen Veränderungen Ihres Unternehmens. Dabei erstellen wir die erforderlichen Anmeldungen, beglaubigen diese und überwachen die ordnungsgemäße Eintragung.

Auch bei Umstrukturierungen – wie der Umwandlung der Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüssen, dem Verkauf von Unternehmensanteilen oder anderen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen – stehen wir Ihnen beratend und gestaltend zur Seite.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der rechtzeitigen und sorgfältigen Planung der Unternehmensnachfolge. Ziel ist es, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und gleichzeitig die Interessen des Unternehmers und seiner Angehörigen zu wahren. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung individuell abgestimmter Lösungen – sei es durch gesellschaftsrechtliche Regelungen oder letztwillige Verfügungen – und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung.

Durch unsere unabhängige und neutrale Beratung tragen wir dazu bei, Risiken zu minimieren und tragfähige, zukunftssichere Entscheidungen zu ermöglichen.

Ihren Willen klar und sicher festhalten

Nachlassplanung

Im Erbrecht ermöglicht die gesetzlich garantierte Testierfreiheit, den eigenen Nachlass individuell zu regeln und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Durch Testament oder Erbvertrag können Sie festlegen, wer Ihr Vermögen erhält, Vermächtnisse anordnen oder eine Testamentsvollstreckung bestimmen.

Wir beraten Sie umfassend bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung und sorgen dafür, dass Ihr Wille rechtssicher, klar und eindeutig formuliert wird. Zwar kann ein Testament auch eigenhändig errichtet werden, jedoch empfiehlt sich aufgrund der rechtlichen Komplexität eine notarielle Beurkundung, um Fehler und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Notarielle Urkunden werden zudem im Zentralen Testamentsregister registriert und im Erbfall zuverlässig berücksichtigt.

Neben dem Testament stellt der Erbvertrag eine weitere Gestaltungsmöglichkeit dar, insbesondere wenn verbindliche Regelungen zwischen mehreren Beteiligten – auch unabhängig von einer Ehe – getroffen werden sollen. Er bietet ein hohes Maß an Planungssicherheit, kann aber zugleich flexibel ausgestaltet werden.

Zur individuellen Nachlassgestaltung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, etwa Vermächtnisse zur Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände, die Anordnung einer Testamentsvollstreckung zur geordneten Abwicklung des Nachlasses oder die Benennung eines Vormunds für minderjährige Kinder.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere, ausgewogene und auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmte Lösung zu entwickeln, die Ihren letzten Willen zuverlässig umsetzt.

Familiäre Weichen rechtssicher stellen

Ehe & Familie

Ob Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Patchwork-Konstellation oder Familie mit gemeinsamen Kindern – das Zusammenleben wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Dazu gehören insbesondere Vermögensregelungen, Haftungsfragen, Rechte und Pflichten gegenüber Kindern, die Absicherung im Trennungsfall sowie internationale Bezüge.

Der gesetzliche Rahmen ist dabei vor allem auf die Ehe zugeschnitten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Vorstellungen durch individuelle notarielle Vereinbarungen rechtssicher zu gestalten.

Als Notarin berate ich Sie unabhängig und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passgenaue Lösungen – etwa in Form von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Partnerschaftsverträgen. Ziel ist es, klare und verlässliche Regelungen zu schaffen, die zu Ihrer Lebenssituation passen und Konflikte im Vorfeld vermeiden helfen.

Auch bei Fragen rund um Adoption sowie der rechtlichen Vorsorge für den Todesfall stehe ich Ihnen kompetent und unterstützend zur Seite.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – für klare Verhältnisse und rechtliche Sicherheit in Ihrer Lebensplanung.

Damit Ihre Entscheidungen zählen

Vorsorge

Niemand denkt gern daran, doch durch Unfall oder Krankheit kann es plötzlich passieren, dass wichtige persönliche oder rechtliche Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können. In solchen Situationen greifen gesetzliche Regelungen, die nicht automatisch Ehepartnern oder nahen Angehörigen Entscheidungsbefugnisse einräumen.

Um sicherzustellen, dass im Ernstfall dennoch nach Ihren eigenen Vorstellungen gehandelt wird, ist eine frühzeitige Vorsorge durch entsprechende Vollmachten und Verfügungen unerlässlich.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung individuell passender Vorsorgedokumente, wie einer Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen. Diese werden rechtssicher auf Ihre persönliche Situation abgestimmt und notariell beurkundet oder beglaubigt.

Auf Wunsch können die Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Dadurch ist gewährleistet, dass sie im Bedarfsfall von behandelnden Ärzten, Krankenhäusern oder Betreuungsgerichten schnell gefunden und berücksichtigt werden können.

So stellen Sie sicher, dass im Notfall nicht fremde Dritte entscheiden, sondern Ihre eigenen Vorstellungen verbindlich umgesetzt werden.

Digital beurkunden – rechtssicher

Online-Verfahren

Über das offizielle Portal der Bundesnotarkammer (online.notar.de) können ausgewählte notarielle Verfahren bequem online abgewickelt werden. Dazu zählen insbesondere die Gründung von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt), entsprechende Gründungsvollmachten sowie einstimmige Gesellschafterbeschlüsse, etwa bei Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen.

Darüber hinaus sind sämtliche Anmeldungen zu den relevanten Registern – insbesondere Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister – online möglich. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr konkretes Vorhaben für ein Online-Verfahren geeignet ist, und beraten Sie zu den nächsten Schritten.

Die elektronische Präsenzbeurkundung verbindet die persönliche Anwesenheit beim Notar mit den Vorteilen digitaler Verfahren. Die Beteiligten erscheinen dabei weiterhin vor Ort, jedoch erfolgt die Beurkundung unter Einsatz elektronischer Dokumente und digitaler Abläufe. Der Notar verliest und erläutert den Inhalt wie gewohnt, die Unterzeichnung kann jedoch elektronisch erfolgen und die anschließende Abwicklung – insbesondere die Kommunikation mit Registern und Behörden – wird weitestgehend digital durchgeführt.

Diese Form der Beurkundung sorgt für hohe Rechtssicherheit bei gleichzeitig effizienteren und schnelleren Abläufen und stellt eine moderne Ergänzung zur klassischen Präsenzbeurkundung dar.